Wir sind preiswert. Wir sind unseren Preis wert.
Die anwaltliche Honorarbemessung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, nach einer vereinbarten Pauschale oder nach einem von den zuständigen Behörden oder Gerichten herausgegebenen amtlichen Tarif.
Überlicherweise rechnen wir nach dem tatsächlichen Zeitaufwand ab. In der Festlegung des anwendbaren Stundensatzes sind die Parteien grundsätzlich frei. Unser Stundenansatz beträgt abhängig von der Komplexität und des Umfanges eines Falles zwischen CHF 250.-- und CHF 350.--.
Zusätzlich zum Stundenansatz verrechnen wir entweder eine Kleinspesen-Pauschale von 4% und/oder die tatsächlich angefallenen Spesen. Zudem unterstehen wir der Mehrwertsteuer. Der aktuelle Steuersatz beträgt 8.1%.