“Revenge-Porn“ – neuer Straftatbestand
28. August 2024
Neuer Straftatbestand im Sexualstrafrecht per 1. Juli 2024: Unbefugtes Weiterleiten und Veröffentlichen von nicht öffentlichen sexuellen Inhalten (Art. 197a StGB)
Pauschale Kürzung der LSE-Tabellenlöhne bei der Bemessung des IV-Grades
23. Juli 2024
Seit 1. Januar 2024 gibt es einen 10%igen bzw. 20%igen Pauschalabzug bei der Bemessung des Invalideneinkommens anhand von LSE-Tabellenlöhnen.
Austritt von RA Thomas Bösch
13. Juni 2024
Per Ende Mai 2024 hat Kollege Thomas Bösch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt aufgegeben und unsere Kanzleigemeinschaft verlassen. Wir danken ihm herzlich für die langjährige gute Zusammenarbeit und wünschen ihm beruflich wie privat alles Gute.
Austritt von RA Adrian Rufener
3. Mai 2024
Per Ende April 2024 hat mit Kollege Adrian Rufener ein Gründungsmitglied und langjähriger Partner von Amparo unsere Kanzleigemeinschaft verlassen, um eine neue Herausforderung anzutreten. Sie erreichen Adrian Rufener neu unter folgender Adresse: Rufener Recht + IT, St. Leonhardstrasse 4, 9000 St. Gallen, www.adrianrufener.ch, info@adrianrufener.ch, +41 71 722 00 33. Wir danken Adrian Rufener sehr herzlich für sein grosses Engagement und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute.
Bundesgericht bestätigt Nulltoleranzregel für den Konsum von Cannabis im Strassenverkehr
16. September 2021
Mit Entscheid vom 23. Juni 2021 (BGer 6B_282/2021) bestätigt das Bundesgericht die bisherige Rechtsprechung bezüglich der Nulltoleranzregel für den Konsum von Cannabis im Strassenverkehr.
Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
10. August 2021
Das neue Bundesgesetz und die Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG / ÜLV) sind seit dem 1. Juli 2021 in Kraft.
Reform des Ergänzungsleistungsrechtes
21. April 2021
Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) entsteht, wenn die AHV- oder IV-Renten sowie allfällige zusätzliche Einkommen den Lebensunterhalt nicht decken können. Das Bundesgesetz und die Verordnung wurden umfassend überarbeitet. Die Reform der Ergänzungsleistungen zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte ab. Sie trat am 1. Januar 2021 in Kraft.