Betrachten wir beispielsweise den normalen Alltag eines Büroangestellten, der mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von seinem Wohnort in die nächste grössere Stadt zur Arbeit pendelt: Frühmorgens fährt er mit dem Fahrrad, welches ihm seine Frau netterweise vor einem Jahr zu Weihnachten geschenkt hat (Schenkungsvertrag) zum Bahnhof. Dort parkt er das Velo an einem gesicherten Veloeinstellplatz (Hinterlegungsvertrag). Mit dem Zug fährt er in die Stadt (Transportvertrag). Dort angekommen erwirbt er ein Brötchen (Kaufvertrag). Im Büro angekommen, macht er sich sogleich an die Arbeit (Arbeitsvertrag). Zu Beginn der Mittagspause fragt ihn sein Bürokollege, ob er ihm nicht 20 Franken borgen könne, er erhalte das Geld auch morgen zurück (Darlehensvertrag). Leider habe er seine Brieftasche zu Hause vergessen und er könne sich sonst kein Mittagessen gönnen (Kaufvertrag). In der Folge bestellt er beim Lieferservice eine Pizza ins Büro (Kombination von Auftrag zur Lieferung und Kaufvertrag betreffend die Pizza). Nachdem er am Feierabend mit dem Zug wieder zurück an seinen Wohnort gefahren ist (Transportvertrag), steigt er aufs Velo. Leider liegt bereits Schnee, was zu einem Sturz führt. Er hat grosse Schmerzen am rechten Handgelenk und muss noch am selben Abend den Arzt aufsuchen (Auftrag). Seine Lieblingsjacke ist zudem am rechten Ärmel stark beschädigt. Er bittet deshalb seine Frau, diese sogleich noch zur Schneiderin in die Reparatur (Werkvertrag) zu bringen. Der Tag endet schliesslich mit geschwollenem Handgelenk im Bett. Zum Glück hat ihm seine Ehefrau ihre Handgelenksschiene ausgeliehen (Leih-Vertrag). Das Handgelenk ist ruhiggestellt und er schläft schliesslich ein.
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Allgemeines Vertragsrecht
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