Vertrauen ist ein zentraler Baustein in der Anwalt-Klienten-Beziehung.
Um als Rechtsvertreter für unsere Klientinnen und Klienten handeln und nach aussen auftreten zu können, benötigen wir stets eine schriftliche Vollmacht.
Da wir als Vertreter mit der Vollmacht umfassende und rechtsverbindliche Handlungen vornehmen können, ist das gegenseitige Vertrauen besonders wichtig. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, dass die Klientinnen und Klienten stets informiert sind. Es ist Ihr Fall! Daher haben wir für Fragen jederzeit ein offenes Ohr.