Es gibt diverse Gründe, warum jemand nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen. Dies kann beispielsweise aufgrund einer Krankheit, eines Unfalles, des Alters oder auch des Verlusts einer Arbeitsstelle geschehen. Für diese Fälle gibt es im schweizerischen Rechtssystem verschiedenen Versicherungen, welche unter bestimmten Voraussetzungen leistungspflichtig werden.
Ein Leistungsanspruch besteht gegenüber staatlichen Sozialversicherungen, wie Invalidenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung, berufliche Vorsorge, Arbeitslosenversicherung und Ergänzungsleistungen. Die staatlichen Leistungen können durch Privatversicherungen ergänzt werden, z.B. Kranken- und Unfalltaggeldversicherungen, Lebensversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.
Neben den erwähnten Personenversicherungen zum Schutz des Lebensunterhaltes bestehen auch Sach- und Schadensversicherungen. Hierzu gehören unter anderem Motorfahrzeugversicherungen, Hausratsversicherungen, Gebäudeversicherungen, Tierhalterversicherungen.
Aufgrund der politischen Entwicklungen und der veränderten Rechtsprechung entstand ein hoher Spardruck auf die Versicherungsbranche, was teilweise zu unberechtigten Leistungsablehnungen oder -einstellungen führt.
Mit Blick auf die rechtliche Komplexität – insbesondere auch bei der Koordination der verschiedenen Versicherungsleistungen – ist eine professionelle rechtliche Unterstützung sehr zu empfehlen. Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner in versicherungsrechtlichen Fragen.
Versicherungsrecht
Krank? Verunfallt? Invalid? Arbeitsunfähig? Arbeitslos? Was nun?