Gesundheit geht vor!
Anders wie etwa das Arztrecht, welches sich auf das Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient fokussiert, erfasst das Gesundheitsrecht alle rechtlichen Bestimmungen, die den Schutz der Gesundheit (Gesundheitspolizeirecht), die Gesundheitsversorgung, den Schutz vor den Folgen von Gesundheitsbeeinträchtigungen (Sozialversicherungsrecht) sowie die Förderung der Gesundheit (z.B. Prävention, Schularzt) betreffen. Beispiele sind etwa das eidg. Epidemiengesetz, Heilmittelgesetz, Medizinalberufegesetz aber auch kantonale Bestimmungen im Bereich der Gesundheitspflege.
Gerne unterstützen wir Sie bei gesundheitsrechtlichen Fragen und Konflikten aller Art.