Durch den Werkvertrag verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Der geschuldete Arbeitserfolg, das Werk, kann die unterschiedlichsten Aufgaben betreffen, vom Bau eines Einfamilienhauses über die Reparatur eines Autos und die Reinigung einer Wohnung mit «Abgabegarantie» bis zur Erstellung eines Fachgutachtens. Ein Werkvertrag ist schnell geschlossen, das Gesetz verlangt dafür nicht einmal die Einigung über einen Preis. Wer einmal ein Haus gebaut hat bzw. eben bauen liess, weiss aber auch, dass bei einem komplexen Werk eine Vielzahl von Konflikten zwischen den Vertragsparteien auftreten können, die nach einer möglichst raschen Lösung rufen, damit das aufwändige Geschäft auch gut abgeschlossen werden kann.
Werkvertragsrecht
Im Werkvertragsrecht sind verschiedene Fristen zu beachten, die ein rasches und konsequentes Handeln erfordern.